Muss ich meinen Chatbot kennzeichnen?
Ja, in aller Regel. Wer ein KI-System betreibt, das mit Menschen spricht, muss dafür sorgen, dass die Person das erkennt. Das gilt für den Chatbot auf der Website genauso wie für einen Telefonassistenten.
Woraus sich die Pflicht ergibt
Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt, dass KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so gestaltet werden, dass die betroffene Person darüber informiert wird, dass sie mit einem KI-System spricht.
Adressat ist zunächst der Anbieter des Systems. Als Betreiber sind Sie aber derjenige, der den Bot auf seiner Website einsetzt und die Oberfläche verantwortet. Praktisch heißt das: Der Hinweis muss auf Ihrer Seite erscheinen, und niemand außer Ihnen kann ihn dort platzieren.
Die Ausnahme für offensichtliche Fälle
Die Pflicht entfällt, wenn es aus Sicht einer verständigen Person, die aufmerksam ist und die Umstände kennt, ohnehin offensichtlich ist. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht ohne Weiteres verlassen.
Ein Fenster mit der Aufschrift „KI-Assistent“ ist offensichtlich. Ein Bot, der unter einem Vornamen auftritt und in ganzen Sätzen antwortet, ist es nicht. Gerade dann nicht, wenn Ihr Unternehmen auch echte Beratung per Chat anbietet. Wer die Ausnahme für sich beansprucht, sollte schriftlich festhalten, warum.
Wie der Hinweis aussehen sollte
Er muss spätestens bei der ersten Interaktion erscheinen, klar und leicht erkennbar. Ein Satz genügt: „Sie chatten mit einem KI-Assistenten.“ Wichtig ist die Platzierung im Bot selbst, nicht im Impressum oder in der Datenschutzerklärung.
Bei einem Voicebot am Telefon gehört der Hinweis an den Gesprächsbeginn, bevor die erste Frage gestellt wird.
Was das für die Dokumentation bedeutet
Die Kennzeichnung allein reicht im Streitfall nicht. Sie sollten belegen können, seit wann der Hinweis besteht und auf welcher Grundlage Sie die Einordnung vorgenommen haben. Genau dafür ist KI-Label gebaut: Erfassung, Bewertung mit Begründung bis zur Fundstelle, und ein Nachweis mit Datum.
Häufige Fragen
Reicht ein Hinweis im Impressum?
Nein. Der Hinweis muss dort erscheinen, wo die Interaktion stattfindet, also im Chatfenster selbst. Wer im Chat sitzt, liest kein Impressum.
Gilt das auch für einen Bot, der nur Öffnungszeiten nennt?
Wenn er auf KI beruht und mit Menschen spricht: ja. Auf die Komplexität der Antworten kommt es nicht an. Ein regelbasiertes Menü ohne KI fällt dagegen nicht darunter.
Wer haftet, wenn der Hinweis fehlt?
Als Betreiber verantworten Sie den Einsatz auf Ihrer Website. Bußgelder nach Art. 99 der Verordnung können bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen; für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag.
Und was gilt für Ihren Betrieb?
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein. Welche Pflichten für Ihre Werkzeuge gelten, hängt davon ab, wie Sie sie einsetzen. KI-Label prüft das für jeden Einsatz einzeln und liefert die Begründung mit, bis zum Absatz der Verordnung.
14 Tage kostenlos testen